Intabulation

10.10.2022, 10:03
Das Grundbuchgesetz kennt drei Arten von Eintragungen im Grundbuch. Die Intabulation oder auch Einverleibung ist eine davon.

Diese bewirkt den unbedingten Rechtserwerb oder die Löschung von Rechten. Die Intabulation ist Voraussetzung für den Erwerb dinglicher Rechte an Liegenschaften.

Die anderen Formen der Eintragung sind Vormerkungen und Anmerkungen (auch "Ersichtlichmachungen"). Vormerkungen (Pränotationen) bewirken im Vergleich zu Einverleibungen bedingte Erwerbe oder Löschungen von Rechten, die einer nachfolgenden Rechtfertigung bedürfen. Durch Anmerkungen werden keine bücherlichen Rechte begründet. Sie haben lediglich den Zweck, im Interesse Dritter tatsächliche Verhältnisse bekannt zu machen oder ganz bestimmte Rechtswirkungen herbeizuführen.