Arztpraxen und die "unechte Steuerbefreiung" - was bedeutet das für Mieter und Vermieter?

30.10.2023, 12:34
In Österreich können Ärzte, die Praxisräume oder Ordinationen anmieten, von bestimmten steuerlichen Vorteilen profitieren. Dieses Konzept wird oft als „unechte Steuerbefreiung" bezeichnet und hat das Ziel, die medizinische Versorgung im Land zu fördern, indem es finanzielle Erleichterungen bietet. Aber was bedeutet das konkret?

Die unechte Steuerbefreiung für Ärzte in Österreich bezieht sich auf die Umsatzsteuer, die auf Miet- und Pachtverträge für Praxisräume oder Ordinationen erhoben wird. Gemäß § 6 Abs. 1 UStG (Umsatzsteuergesetz) unterliegen solche Vermietungen von Räumlichkeiten grundsätzlich der Umsatzsteuer. Allerdings gibt es die erwähnte Ausnahme für Arztpraxen.
Um von dieser Steuervergünstigung zu profitieren, müssen die Mieter bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

So dürfen die Räumlichkeiten ausschließlich zur Ausübung der ärztlichen oder zahnärztlichen Tätigkeit genutzt werden. Weiters muss der Mietvertrag auf einen Arzt ausgestellt sein bzw. auf eine Gruppenpraxis, an der mindestens ein Arzt beteiligt ist. Dies bietet Ärzten einige Vorteile wie zB eine Reduktion der Mietkosten und eine insgesamt reduzierte steuerliche Belastung. Dies soll Mediziner dazu bewegen, in eigene Praxen zu investieren, um dadurch die medizinische Versorgung in Österreich räumlich auszuweiten.

Im Umkehrschluss bedeutet dies jedoch, dass der #Vermieter auf das Recht verzichtet, die in Zusammenhang mit der Vermietung entstehende #Vorsteuer geltend zu machen und steuerliche Vorteile zu erzielen, wodurch manchen Eigentümern die Vermietung von Räumen an Ärzte unattraktiv erscheint. In Zeiten von ESG und Dekarbonarisierung ein nicht unwichtiger Aspekt um vorausschauend zu wirtschaften.

Hier kommen wir als Immobilienmakler ins Spiel: Wir können nicht nur für beide Seiten einen attraktiven Kompromiss erzielen, indem wir zwischen Vermieter und Arzt ein geeignetes Mietmodell vermitteln, wir können uns auch im Vorfeld die steuerpflichtige Situation der Vermieterin bei Gebäuden hinsichtlich ErrichtungUmbau und Sanierung ansehen, um ggf einen Schaden idF von anteiliger Rückführung der Vorsteuern an das FA zu vermeiden.

Selbstverständlich übernehmen wir für Sie auch die Suche bzw. Vermarktung und Vermittlung einer solchen Immobilie. Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie Ordinationsräume mieten oder vermieten möchten. Gemeinsam erarbeiten wir ein für alle Parteien attraktives Angebot.